Scheidung: Ihr Anwalt in Darmstadt
Ehe-Aus: Vermeiden Sie typische Fehler im Vorfeld einer Scheidung
Entscheiden sich Ehepartner dazu, die gemeinsame Lebensplanung nicht fortzusetzen, ist die Scheidung das rechtliche Instrument, um die zivilrechtlich geschlossene Ehe zu beenden. Allerdings fordert der Gesetzgeber vor dem Scheidungsbeschluss durch das Familiengericht beide Ehepartner dazu auf, ein Trennungsjahr einzuhalten. In diesem können sich beide doch noch versöhnen und sich gegen eine Scheidung entscheiden, indem sie die Ehe fortsetzen.
Sowohl das Trennungsjahr als auch Scheidung und die gescheiterte Beziehung insgesamt stellen für alle Beteiligten eine emotionale Ausnahmesituation dar und führen zu Fragestellungen unterschiedlicher Art. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es unter Umständen auch um finanzielle Fragen geht, die geklärt werden müssen. Dabei ist es wichtig, in rechtlichen Fragen einen kompetenten Experten zur Seite zu haben, der notwendigen Input liefert und die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abwägt. Das gilt gerade auch bei den im Scheidungsverfahren üblichen außergerichtlichen Verhandlungen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Darmstadt begleite ich Sie bei rechtlichen Fragestellungen in allen Abschnitten des Scheidungsverfahrens und auch darüber hinaus.
Härtefallscheidung – wenn das Trennungsjahr nicht zumutbar ist
Auch dann, wenn Sie sich lieber jetzt als später den gerichtlichen Scheidungsbeschluss wünschen: Das Trennungsjahr im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann nur unter ganz engen Voraussetzungen umgangen werden. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn die Fortsetzung des Trennungsjahres für mindestens einen der beiden Ehepartner nicht zumutbar ist bzw. diesbezüglich erhebliche Bedenken bestehen. Für die sogenannte „Blitzscheidung” müssen Sie nachvollziehbar einen der folgenden Gründe darlegen:
- massive und wiederholte häusliche Gewalt;
- Schwangerschaft durch einen neuen Partner;
- schwerer Alkoholmissbrauch;
- andauernder Drogenmissbrauch oder fortgesetzte Substanzabhängigkeit;
- Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder gegenüber nahen Familienangehörigen;
- massive Bedrohungen;
- Vorliegen einer „Scheinehe” zur Erlangung von Aufenthaltstiteln;
- fortgesetzter Ehebruch;
- schwere sexuelle Abnormitäten;
- Aufnahme der Prostitution;
- Suizidversuch.
Die Umstände für die Begründung einer Härtefallscheidung müssen vom Antragsteller vor Gericht bewiesen werden. Dabei ist die Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht dringend zu empfehlen. Bedenken Sie dabei zudem die emotionale Ausnahmesituation, die sich aus den Umständen im Einzelfall ergibt – auch hier kann meine Kanzlei in Darmstadt dafür sorgen, dass das Scheidungsverfahren in geordneten Bahnen abläuft.
Planvolles und überlegtes Handeln vermeidet teure Fehler
Obwohl Statistiken zufolge bei den meisten Scheidungen der Scheidungsantrag mit Zustimmung beider Ehegatten eingereicht wird, zeichnen sich Scheidungsverfahren durch zahlreiche mögliche Konflikte aus. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie nicht Hals-über-Kopf vorgehen, sondern planvoll und überlegt handeln. Das verhindert auch finanzielle Risiken, die sich beispielsweise aus der neuen Liquiditätssituation ergeben können oder in Zusammenhang mit dem Trennungsunterhalt stehen.
Wichtig zu wissen: Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Mitwirkung eines Anwalts für Familienrecht zwingend erforderlich. Dies ergibt sich aus § 114 FamFG.
Anwalt für Familienrecht in Darmstadt: Schon im Trennungsjahr sollten Sie sich durch mich beraten lassen!
Erst der Scheidungsbeschluss vom Familiengericht beendet die Ehe und setzt damit auch einen Schlusspunkt unter das Scheidungsverfahren. Schon während des Trennungsjahres lassen sich wichtige Weichen für das Verfahren stellen. Sie sollten daher nicht zögern, mich schon frühzeitig als Anwalt für Familienrecht in Darmstadt zu kontaktieren, um mögliche Rechte geltend zu machen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Vertretung durch einen Anwalt für Familienrecht ist aufgrund des vor Familiengerichten herrschenden Anwaltszwangs in jedem Fall notwendig: Nutzen Sie daher Ihre Möglichkeit, diesen so früh wie möglich in das Scheidungsverfahren einzubinden.
Mandantenmeinungen
Obiger Auszug zeigt eine Auswahl der Rezensionen, die bei Google abgegeben wurden. Das vollständige Bewertungsprofil können Sie hier einsehen.
Themen im Familienrecht
Einvernehmliche Scheidung
Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort gibt, hofft in der Regel darauf, bis ans Lebensende mit dem Ehepartner verbunden zu bleiben. Zur Unvorhersehbarkeit des Lebens gehört jedoch, dass solche optimistischen Pläne nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Menschen und ihre Vorstellungen verändern sich und was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann sich schnell zum auslaugenden Alltagsstress wandeln. Wenn beide Partner schließlich feststellen, dass die Fortführung der Ehe ein aussichtsloses Unterfangen ist, kommt das Recht zur einvernehmlichen Scheidung ins Spiel. Diese Form der Scheidung bietet gegenüber ihrem bösen Zwilling den Vorteil, dass der Scheidungsprozess eher nicht in einen langwierigen Rosenkrieg ausartet.
Entscheiden sich die beiden Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung, so sind sie gut damit beraten, sich erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt in Darmstadt zu holen. Ich kläre Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder auf. Ich reiche den einvernehmlichen Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht ein und biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das bedeutet, dass sich der gerichtliche Scheidungsprozess stark abkürzen lässt, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wurde.
Güterrecht
Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?
Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Darmstadt unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Darmstadt und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.
Partnerschaftsvertrag
Nicht immer muss einer tiefen romantischen Verbundenheit eine Eheschließung folgen. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie und Ihr Partner den Wunsch verspüren, Ihre Partnerschaft durch einen Vertrag abzusichern. Insbesondere dann, wenn der gemeinsame Kinderwunsch oder ein Immobilienkauf zur Debatte steht, ist das Bedürfnis nach zusätzlicher Sicherheit groß. Für solche Fälle wurde die Möglichkeit eines sogenannten Partnerschaftsvertrages geschaffen. Der große Vorteil besteht darin, dass nahezu jeder Lebensbereich von juristischen Vorgaben und Rechten abgedeckt ist. Ein Partnerschaftsvertrag stellt die Option zur Verfügung, diese Bereiche nach den individuellen Bedürfnissen vertraglich abzusichern.
Dabei sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt. Ein Partnerschaftsvertrag kann Regelungen über das gemeinsame Vermögen oder den Immobilienbesitz enthalten. Doch auch konkretere Regeln zum gemeinsamen Zusammenleben können darin aufgestellt werden, ebenso wie die Überlegung, was im Todesfall des Partners passieren soll oder wie der Umgang mit den eigenen Kindern geregelt wird. Gerade weil ein Partnerschaftsvertrag weitreichende Vereinbarungen beinhalten kann, ist es sehr sinnvoll, sich bei der Erstellung des Vertrages fachkundige Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu holen. Dieser wird Sie auf mögliche Fallstricke hinweisen und kann Ihnen Empfehlungen geben, welche Bereiche Sie durch Ihren Partnerschaftsvertrag idealerweise abgedeckt haben sollten.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Darmstadt aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Darmstadt. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.
Versorgungsausgleich
Im Zuge des Scheidungsprozesses werden viele unterschiedliche Themenfelder berührt. Ein sehr wichtiges stellt dabei der Versorgungsausgleich dar. Darunter ist der Ausgleich aller Rentenanrechte sowie Rentenerwerbsaussichten der Ehegatten zu verstehen. Häufig tritt bei Eheschließungen der Fall ein, dass ein Partner zugunsten der gemeinsamen Kinder die eigene Karriere pausiert. Als Folge davon fallen seine Zahlungen in die Rentenversicherung entweder wesentlich geringer oder gar komplett aus. Damit der Ehepartner durch einen Scheidungsprozess nicht wirtschaftlich wesentlich schlechter dasteht, wurde das Instrument des Versorgungsausgleiches geschaffen.
Die genauen Details dazu werden im Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAuslG) geregelt. Anstelle der Auszahlung exakter Geldbeträge wird eine Berechnung unter Berücksichtigung der Halbteilung angestellt. Darunter ist zu verstehen, dass die Altersvorsorgeansprüche des in Vollzeit arbeitenden Ehegatten betrachtet und anschließend hälftig dem anderen Ehegatten zugesprochen werden. Daraufhin wird dieser Teil einem dafür zuständigen Versicherungskonto gutgeschrieben.
Welche Altersvorsorgeansprüche durch die Halbteilung berührt werden, hängt von den möglichen Ansprüchen ab. Dabei kann es sich um klassische Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung handeln, aber auch um Beamtenpensionen, betriebliche Altersvorsorgen, private Rentenversicherungen und ähnlichen Optionen der Altersvorsorge. Im Zuge des Versorgungsausgleichs wird jeder Anspruch individuell betrachtet. Bei einem derart komplexen Themenfeld ist es leicht, den Überblick zu verlieren, weshalb ich Ihnen als Rechtsanwalt in Darmstadt als Profi für Familienrecht tatkräftig zur Seite stehe, um die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen.
Zugewinn
Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Darmstadt hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.